26. November 2012
In der Rubrik Rückspiegel geht es heute um ein Ereignis vor genau 15 Jahren.
Am 26. November 1997 stellte das Landgericht Berlin die Verfahren wegen Wahlfälschung gegen die ehemaligen DDR-Politbüro-Mitglieder Egon Krenz und Günter Schabowski ein.
Nach der Kommunalwahl im Mai 1989 hatte der damalige SED-Chef Krenz wie üblich eine 99-prozentige Zustimmung zu den vorgegebenen Kandidaten verkündet. Die Reaktionen im Volk waren diesmal allerdings anders als sonst: Bürgerrechtler monierten Fälschungen, es gab Massen an Eingaben und Anzeigen. Im Herbst folgten die Montagsdemonstrationen, schließlich der Mauerfall und die Wende.
Begründet wurde die Einstellung des Verfahrens übrigens damit, dass die zu erwartende Strafe nicht ins Gewicht gefallen wäre. Wegen des Schießbefehls an den DDR-Grenzen waren Krenz und Schabowski schon zu mehreren Jahren Haft verurteilt worden.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)