20. Oktober 2010 15:24 Uhr
In vier Wochen ernennt Papst Benedikt der Sechzehnte 24 neue Kardinäle, darunter auch zwei deutsche: den Erzbischof von München und Freising, Reinhard Marx, und den Bamberger Diözesanpriester Walter Brandmüller. Zu diesem Zweck beruft er für den 20. November ein Konsistorium ein, also die Vollversammlung der Kardinäle: ein Gremium, das den Papst berät. Im Rahmen dieses Konsistoriums bekommen die neuen Kardinäle ein Ernennungsdekret und eine rote Kopfbedeckung überreicht, das so genannte Birett. Erst mit dieser Zeremonie wird ihre Ernennung rechtswirksam. Aus politischen Gründen geschieht es manchmal, dass die Namen von Kardinälen bei der Ernennung verschwiegen werden: zum Beispiel wenn sie in ihren Heimatländern Repressalien befürchten müssten. Man sagt dann, sie werden "in pectore" berufen. 20 der künftigen Kardinäle sind noch keine 80 Jahre alt und dürften an einer Papstwahl teilnehmen. Wer älter ist als 80, hat dieses Recht nicht mehr.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)