20. Oktober 2010 15:10 Uhr
Der Betreiber einer Shisha-Bar in Bayern wird sein Geschäftsmodell umstellen müssen. Denn das Bundesverfassungsgericht lehnte seine Beschwerde ab. Das strikte bayerische Rauchverbot gelte seit Anfang August auch für seine Bar. Der Mann bot seinen Gästen bislang arabische Wasserpfeifen an, also Shishas. Das bayerische Nichtraucherschutzgesetz verbietet es nun aber, in allen Gaststätten des Freistaats zu rauchen. Keine Zigaretten, keine Zigarren und auch keine Shishas, befanden die Richter. Es stehe der Politik zu, den Gesundheitsschutz höher zu stellen als die Berufsfreiheit von Gastwirten. Falls deren wirtschaftliche Existenz gefährdet sei, müsse das hingenommen werden.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)