23. Juli 2010 14:51 Uhr
Wer in einer Bergbauregion lebt, muss im Zweifelsfall damit klarkommen, dass sein Haus wackelt. Einen Anspruch auf Schmerzensgeld gibt es nur, wenn das Wackeln entsteht, weil sich das Bergbauunternehmen falsch verhält. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und wies die Klage einer Frau aus dem Saarland ab. Diese hatte nach eigenen Angaben wegen Erschütterungen durch den Steinkohleabbau oft nicht schlafen können und nach eigenen Angaben in ständiger Angst gelebt. Die Richter argumentierten, es gebe zwar einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen für die Beeinträchtigung von Grundstücken durch den Bergbau. Dieser gelte aber nur, wenn der Wert des Grundstücks gemindert werde.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)