19. Juli 2010 14:50 Uhr
Verschwitzten Bahnkunden einfach Geld als Entschädigung in die Hand zu drücken - so einfach geht das nicht. Das meint Heinz Klewe, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Am Wochenende waren Stimmen laut geworden, die für Passagiere mit Kreislaufkollaps oder Flüssigkeitsmangel einen Schadenersatz von 300 Euro fordern. Klewe meinte im Deutschlandfunk, selbst wenn sie wollte - darauf könne die Bahn nicht eingehen. Denn dazu fehle ihr in den deutschen Gesetzen die rechtliche Grundlage. Klimaanlagen seien dort nicht erwähnt. Eine EU-Verordnung lasse zudem viel Interpretationsspielraum. Kern bleibe die Frage, ab welchem Punkt gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten worden seien. Klewe sagte, die Bahn werde sich bei Nachfragen der Kunden kulant zeigen und einen bestimmten Prozentsatz des Fahrpreises erstatten. Das jedenfalls habe sie angekündigt. Die Schlichtungsstelle bearbeitet Beschwerden von Kunden, die sich von einem Verkehrsunternehmen schlecht behandelt fühlen. Sie existiert seit etwa acht Monaten.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)