16. Juli 2010 11:52 Uhr

Blick ins Lexikon: Der Usurpator

Der Begriff bezeichnet einen Machthaber, der die Herrschaft unrechtmäßig an sich gerissen hat, zum Beispiel durch einen Putsch. Dabei wird zum Beispiel in einem Königshaus die Erbfolge außer Acht gelassen oder in einem Rechtsstaat die Verfassung außer Kraft gesetzt. Den Vorgang bezeichnet man als Usurpation. Der Begriff kommt aus dem Lateinischen. Im ursprünglichen Sinne bedeutet er "durch Gebrauch an sich reißen" beziehungsweise "widerrechtlich in Besitz nehmen". Im historisch-politischen Sinne ist von Usurpation meist dann die Rede, wenn es einen Konflikt zwischen dem bisherigen Herrscher und seinem Herausforderer gibt. Dem neuen Machthaber fehlt dann die Legitimation. Diese kann aber nachträglich erfolgen, wenn das Volk ihn akzeptiert.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)