15. Juli 2010 16:54 Uhr
Die UNO-Kinderrechtskonvention soll unter anderem Flüchtlingskindern auf der ganzen Welt rechtliche Sicherheit geben. Nun gilt sie auch uneingeschränkt in Deutschland. Die Bundesregierung informierte die Vereinten Nationen, dass sie ihre bisherigen Vorbehalte nun, nach 18 Jahren, zurücknehme. Mit diesem Schritt verbessert sich der rechtliche Status von Kindern in Asylverfahren. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger forderte die Bundesländer auf, ihre Praxis und Gesetzesanwendungen zu überprüfen. So müsse die Abschiebehaft für Kinder und Jugendliche so stark es geht reduziert werden. Außerdem müssten die Behörden gerade für Kinder eine gute medizinische Versorgung bereitstellen. Die Kinderrechtskonvention ist von allen Staaten der Erde ratifiziert worden, mit Ausnahme von Somalia und den USA. Viele Länder stimmten aber unter Vorbehalten zu.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)