15. Juli 2010 11:22 Uhr

Perlentaucher vor Gericht

Perlentaucher - das sind Menschen, die nach verborgenen Schätzen tauchen. Im Internet ist der Perlentaucher eine Art Online-Rezensions- Magazin. Es taucht ein in das große Angebot der deutsch- sprachigen Tageszeitungen und sucht nach lesenswerten Artikeln. Diese stammen oft aus dem Feuilleton und werden vom "Perlentaucher" zusammengefasst. Weil das Magazin auch Buch-Rezensionen der Zeitungen wiedergibt, steht es heute vor dem Bundesgerichtshof. Die "Süddeutsche Zeitung" und die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" haben das Magazin verklagt - und bislang in zwei Instanzen verloren. Sie sehen ihre Urheberrechte verletzt. Vor allem stört die Tageszeitungen, dass der "Perlentaucher" seine Zusammenfassungen an Online-Buchhändler verkauft. Diese veröffentlichen die Abstracts dann auf ihren Seiten. Urheberrechtlich ist nur die Ausdrucksweise geschützt, der Inhalt aber nicht. Bislang urteilten die Gerichte, dass die Perlentaucher-Beiträge durch das starke Komprimieren eine eigene "schöpferische Leistung" und damit zulässig seien.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)