13. Juli 2010 11:40 Uhr

Blick ins Lexikon: Zoll

Zum Abschluss blicken wir in das "Lexikon der Wirtschaft" und schlagen den Begriff "Zoll" nach. Dort steht: Abgaben an den Staat. Sie müssen beim Übergang über die Zollgrenze eines Landes oder eines Zollgebietes, wie der EU, entrichtet werden. Zölle dienen dem Staat dazu, Einnahmen zu beschaffen. Oder als Instrumente, um die Wirtschaftsstruktur zu beeinflussen. So werden zum Beispiel mit Schutzzöllen inländische Anbieter vor der Auslandskonkurrenz geschützt. Der Abbau von Zöllen ist ein wichtiges Ziel sowohl für regionale Freihandelszonen und Zollunionen als auch weltweit im Rahmen von Abkommen und der Welthandelsorganisation WTO.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)