12. Juli 2010 10:11 Uhr
"Das mit dem Designer-Baby ist Blödsinn. Blond, blauäugig, IQ - das sind keine monogenen Erbgene, die man diagnostizieren könnte." Mit diesen Worten verteidigt ein Arzt in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" die Präimplantationsdiagnostik. Er hatte Embryonen von drei Paaren vor dem Einpflanzen auf genetische Auffälligkeiten untersucht und sich danach selbst angezeigt. Damit wollte er erreichen, dass das Verfahren verbindlich geregelt wird. Der Bundesgerichtshof bestätigte in der vergangenen Woche den Freispruch. Das Urteil gilt als Grundsatzentscheidung: Die Präimplantationsdiagnostik verstößt nicht gegen geltendes Recht.
Der Arzt, der anonym bleiben will, meint in der Zeitung: Nun gebe es endlich Behandlungsoptionen für Paare mit genetischen Risiken. Niemand müsse mehr ins Ausland reisen, um sich behandeln zu lassen. Bei der Diagnostik gehe es nicht um die Frage, ob ein Fötus lebensunwert sei - höchstens darum, ob er biologisch lebensfähig sei oder nicht. Einen "Dammbruch", wie ihn Kritiker befürchten, wird es seiner Meinung nach nicht geben. Die Erfahrung in seiner Praxis habe gezeigt, dass das Urteil höchstens drei bis fünf Prozent der Patienten betreffe.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)