8. Juli 2010 16:52 Uhr
Der Richter selbst spricht von einem technisch-juristischen Grenzgebiet. Vor dem Bundesgerichtshof ist heute eine Klage der Europäischen Zentralbank verhandelt worden, bei der es um das Gelddrucken geht. Eine US-Firma hatte der EZB nämlich vorgewofen, dabei ein Verfahren zu verwenden, auf das die Firma ein Patent habe. Dennoch habe die EZB keine Lizenzgebühren gezahlt. Der BGH erklärte das Patent nun aber für nichtig, da seine Beschreibung nicht ausreichend sei. Auch in anderen europäischen Ländern hatte die EZB mit ihrer Klage bereits Erfolg. Im Einzelnen geht es um einen technischen Kopierschutz: Angeblich entstünden, wenn man einen Geldschein kopiert, auf dem Abbild sichtbare Schlieren, die die Fälschung entlarvten. Ein Gutachter konnte einen solchen Effekt bei Euro-Noten aber nicht feststellen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)