6. Juli 2010 07:23 Uhr
"Jedes Gesetz, das das Volk nicht selbst beschlossen hat, ist nicht richtig. Es ist überhaupt kein Gesetz." Geht es nach Jean-Jacques Rousseau müsste überall direkte Demokratie herrschen, wie bei dem Volksentscheid über ein striktes Rauchverbot in Bayern am vergangenen Wochenende. In Deutschland sind Volksentscheide auf Bundesebene aber nicht zulässig. Bisher gibt es sie nur auf Landes- und kommunaler Ebene. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Hürden, die die Antragsteller eines Volksentscheids überwinden müssen. Zwischen vier und 20 Prozent der Einwohner müssen für das Begehren unterschreiben, sonst kommt es zu keiner Abstimmung. Auch der Zeitraum, in dem Unterschriften gesammelt werden dürfen, ist begrenzt, so sind es auf Landesebene in Baden-Württemberg 14 Tage, in Nordrhein-Westfalen zwei Monate und in Brandenburg vier Monate.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)