6. Juli 2010 06:24 Uhr
Dürfen Embryonen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung genetisch untersucht werden? Über diese Frage verhandelt heute der Bundesgerichtshof. Der 5. Strafsenat soll grundsätzlich klären, ob die sogenannte Präimplantationsdiagnostik eine strafbare Selektion des menschlichen Lebens ist. Denn: Finden sich bei der genetischen Untersuchung Defekte im Embryo, werden diese aussortiert. Im konkreten Fall führte ein Berliner Arzt bei drei Frauen, die die Veranlagung zu schweren Erbkrankheiten haben, künstliche Befruchtungen durch. Dabei untersuchte er die außerhalb des Körpers befruchteten Eizellen. Nach Absprache mit den Patientinnen ließ er Embryonen mit genetischen Defekten absterben. Um sein Vorgehen juristisch klären zu lassen, zeigte sich der Mediziner anschließend selbst an. Das Landgericht Berlin sprach ihn im vergangenen Jahr frei. Die Staatsanwaltschaft forderte dagegen sechs Monate Haft auf Bewährung und beantragte Revision.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)